BERICHT Definition
entscheidet über Kostenträger Wasserverband
Ithbörde und Gemeinde Heyen streiten um die Sanierung des Kanalsystems Text
und alle Fotos: Sabine Weiße Heyen
(saw). . Handelt
es sich bei dem seit vielen Jahrzehnten gemauerten und später verrohrten
Kanal unterhalb der Esperder Straße um einen verrohrten Bachlauf, also ein
Gewässer? Oder um einen Regenwasserkanal? Die Definition entscheidet über die
Frage, wer die dringend gebotene Sanierung des unterirdischen
Leistungssystems zu bezahlen hat – die Gemeinde Heyen oder der Wasserverband
Ithbörde/Weserbergland (WVIW). Durchgeführt werden sollen die Arbeiten im
Zuge der anstehenden Erneuerung der Kreisstraße 8. Laut ersten Schätzungen
des mit der Erkundung mittels Kamera beauftragten Ingenieurbüros ist mit Kanalsanierungskosten
von rund 500 000 Euro zu rechnen. „Derartige Beträge übersteigen die
finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Heyen bei weitem“, erklärt Bürgermeister
Michael Zieseniß. Gemeinsam mit dem Rat bemüht er sich seit Wochen darum, den
Status des Kanals ab Kampstraße 5 bis zum Ortsausgang in Richtung Esperde zu
klären. „Schon jetzt erfolgt die Regenwasserführung aus dem gesamten bebauten
Dorfgebiet über diesen Kanal. Denn letztlich münden sämtliche Leitungen des
Verbandes dort hinein“, argumentiert Zieseniß. Aus Sicht der Gemeinde Heyen
erscheint daher die Klassifizierung als Regenwasserkanal als die einzig
logische – und damit die Möglichkeit, den Wasserverband zur Übernahme des etwa
500 Meter langen Kanals zu bewegen. Damit lägen sämtliche Kosten der
Sanierung und auch alle weiteren Entscheidungen in der Zuständigkeit des
Verbandes.
Während der Ratssitzung im
Dorfgemeinschaftshaus fasst Michael Zieseniß den aktuellen Stand der
Verhandlungen zusammen. Er verweist auf einen Orts- und zwei Gesprächstermine
mit Beteiligung des Wasserverbandes und der Straßenbauabteilung des
Landkreises Holzminden. Demnach hält der WVIW an der Bezeichnung als Gewässer
fest, verweist auf seinen „natürlichen Ursprung“. Und darauf, dass die
Zuständigkeit für die Unterhaltung laut Satzung damit bei der Gemeinde Heyen
liegt. Die Abteilung Straßenbau des Kreises hingegen ist nach dem Studium von
Planungszeichnungen und Schriftwechseln zu früheren Arbeiten an diesem
Leitungsnetz zu einem anderen Schluss gekommen: Es handelt sich um einen
Regenwasserkanal. Nun nehmen sich auch die Untere
Wasserbehörde und das Rechtsamt des Landkreises der Sache an. „Wir hoffen,
dass wir schon zur Infoveranstaltung für die Anwohner der Esperder Straße am
29. September eine rechtsverbindliche Antwort vorliegen haben“, so Zieseniß.
Sollte es letztlich zur Klassifizierung „Regenwasserkanal“ und zur Übernahme
durch den Wasserverband kommen, ergäbe sich aus Heyener Sicht ein zweiter
positiver Aspekt: Auch die Sanierung der vielfach maroden Hausanschlüsse
fiele in den Zuständigkeitsbereich des WVIW und nicht – wie im Falle einer Einordnung
als Gewässer – in die Verantwortung der Grundstückseigentümer. Mit dem Ausbau der K 8 (Esperder Straße)
in 2011 wird die Gemeinde Heyen entsprechend dem gemeinsam mit den Bürgern
erarbeiteten Dorferneuerungsprogramm die Neugestaltung der Seitenbereiche
vornehmen. Angestrebt sei „eine ordentliche, aber kostengünstige Lösung“, so
Zieseniß. Insgesamt werde sich die künftige Straßenführung „etwas schlanker“
darstellen. Mit Rücksicht auf die starke Frequentierung durch
landwirtschaftlichen Verkehr ist geplant, den der Radius im Einmündungsbereich
zum Neuen Weg zu vergrößern. Einen Bürgersteig wird es nur noch auf der linken,
von Straßenlaternen beleuchteten Seite geben – dann aber durchgängig 1,50
Meter breit, um ausreichend Platz für Kinderwagen und Rollatoren zu bieten.
Rund 95 000 Euro wird die Neugestaltung der Seitenbereiche die Gemeinde Heyen
kosten. Die Anlieger sowie alle interessierten Einwohner Heyens sind am
Mittwoch, 29. September, ab 19 Uhr zur Bürgerversammlung eingeladen.
Vertreter des Planungsbüros Krupka, des Landkreises, des Wasserverbandes
Ithbörde/Weserbergland sowie der Samtgemeinde haben für diesen Abend ihr
Erscheinen zugesagt |