BERICHT

 

Definition entscheidet über Kostenträger

Wasserverband Ithbörde und Gemeinde Heyen streiten um die Sanierung des Kanalsystems

Text und alle Fotos: Sabine Weiße

Heyen (saw). . Handelt es sich bei dem seit vielen Jahrzehnten gemauerten und später verrohrten Kanal unterhalb der Esperder Straße um einen verrohrten Bachlauf, also ein Gewässer? Oder um einen Regenwasserkanal? Die Definition entscheidet über die Frage, wer die dringend gebotene Sanierung des unterirdischen Leistungssystems zu bezahlen hat – die Gemeinde Heyen oder der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW). Durchgeführt werden sollen die Arbeiten im Zuge der anstehenden Erneuerung der Kreisstraße 8. Laut ersten Schätzungen des mit der Erkundung mittels Kamera beauftragten Ingenieurbüros ist mit Kanalsanierungskosten von rund 500 000 Euro zu rechnen.

 

„Derartige Beträge übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Heyen bei weitem“, erklärt Bürgermeister Michael Zieseniß. Gemeinsam mit dem Rat bemüht er sich seit Wochen darum, den Status des Kanals ab Kampstraße 5 bis zum Ortsausgang in Richtung Esperde zu klären. „Schon jetzt erfolgt die Regenwasserführung aus dem gesamten bebauten Dorfgebiet über diesen Kanal. Denn letztlich münden sämtliche Leitungen des Verbandes dort hinein“, argumentiert Zieseniß. Aus Sicht der Gemeinde Heyen erscheint daher die Klassifizierung als Regenwasserkanal als die einzig logische – und damit die Möglichkeit, den Wasserverband zur Übernahme des etwa 500 Meter langen Kanals zu bewegen. Damit lägen sämtliche Kosten der Sanierung und auch alle weiteren Entscheidungen in der Zuständigkeit des Verbandes.

 

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Dringend sanierungsbedürftig ist das unter der Esperder Straße verlaufende Kanalsystem (hier bei einer außergewöhnlichen "Belastungsprobe" während eines Unwetters vor zwei Wochen). Wer die teure Sanierung bezahlt hängt davon ab, ob es sich um einen "verrohrten Bachlauf" oder einen Regenwasserkanal handelt (Foto: saw)

Während der Ratssitzung im Dorfgemeinschaftshaus fasst Michael Zieseniß den aktuellen Stand der Verhandlungen zusammen. Er verweist auf einen Orts- und zwei Gesprächstermine mit Beteiligung des Wasserverbandes und der Straßenbauabteilung des Landkreises Holzminden. Demnach hält der WVIW an der Bezeichnung als Gewässer fest, verweist auf seinen „natürlichen Ursprung“. Und darauf, dass die Zuständigkeit für die Unterhaltung laut Satzung damit bei der Gemeinde Heyen liegt. Die Abteilung Straßenbau des Kreises hingegen ist nach dem Studium von Planungszeichnungen und Schriftwechseln zu früheren Arbeiten an diesem Leitungsnetz zu einem anderen Schluss gekommen: Es handelt sich um einen Regenwasserkanal.

 

Nun nehmen sich auch die Untere Wasserbehörde und das Rechtsamt des Landkreises der Sache an. „Wir hoffen, dass wir schon zur Infoveranstaltung für die Anwohner der Esperder Straße am 29. September eine rechtsverbindliche Antwort vorliegen haben“, so Zieseniß. Sollte es letztlich zur Klassifizierung „Regenwasserkanal“ und zur Übernahme durch den Wasserverband kommen, ergäbe sich aus Heyener Sicht ein zweiter positiver Aspekt: Auch die Sanierung der vielfach maroden Hausanschlüsse fiele in den Zuständigkeitsbereich des WVIW und nicht – wie im Falle einer Einordnung als Gewässer – in die Verantwortung der Grundstückseigentümer.

 

Mit dem Ausbau der K 8 (Esperder Straße) in 2011 wird die Gemeinde Heyen entsprechend dem gemeinsam mit den Bürgern erarbeiteten Dorferneuerungsprogramm die Neugestaltung der Seitenbereiche vornehmen. Angestrebt sei „eine ordentliche, aber kostengünstige Lösung“, so Zieseniß. Insgesamt werde sich die künftige Straßenführung „etwas schlanker“ darstellen. Mit Rücksicht auf die starke Frequentierung durch landwirtschaftlichen Verkehr ist geplant, den der Radius im Einmündungsbereich zum Neuen Weg zu vergrößern. Einen Bürgersteig wird es nur noch auf der linken, von Straßenlaternen beleuchteten Seite geben – dann aber durchgängig 1,50 Meter breit, um ausreichend Platz für Kinderwagen und Rollatoren zu bieten. Rund 95 000 Euro wird die Neugestaltung der Seitenbereiche die Gemeinde Heyen kosten. Die Anlieger sowie alle interessierten Einwohner Heyens sind am Mittwoch, 29. September, ab 19 Uhr zur Bürgerversammlung eingeladen. Vertreter des Planungsbüros Krupka, des Landkreises, des Wasserverbandes Ithbörde/Weser­berg­land sowie der Samtgemeinde haben für diesen Abend ihr Erscheinen zugesagt