Wahlbekanntmachung und Aufforderung
zum Einreichen von Wahlvorschlägen
Am 11. April 2010
findet in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle die Wahl des Samtgemeinderates und
die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin/ des Samtgemeindebürgermeisters
statt. Ist für die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des
Samtgemeindebürgermeisters eine Stichwahl erforderlich, so findet diese Wahl am
25. April 2010 statt.
Nach § 16 des
Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen
aufgefordert.
I. Verbundene Wahlen
1. Wahl des
Samtgemeinderates
1.1 Es sind
32 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen
1.2 Das
Wahlgebiet der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ist gemäß § 24 des Gebietsänderungsvertrages
wie folgt in drei Wahlbereiche aufgeteilt: (Bevölkerungsfortschreibung Stand:
31.12.2008)
Wahlbereich
I: -
Stadt Bodenwerder 5.762
Einwohner/innen
Wahlbereich
II: -
Flecken Polle 5.004
Einwohner/innen
- Flecken Ottenstein
-
Gemeinde Brevörde
-
Gemeinde Heinsen
-
Gemeinde Pegestorf
- Gemeinde Vahlbruch
Wahlbereich
III: -
Gemeinde Halle 5.359
Einwohner/innen
- Gemeinde
Hehlen
-
Gemeinde Heyen
-
Gemeinde Kirchbrak
1.3 Das
Wahlgebiet der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ist in 31 Wahlbezirke aufgeteilt.
Zusätzlich wird für jeden der drei Wahlbereiche ein Briefwahlbezirk
eingerichtet.
1.4 Der
Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf nach § 21 Abs. 4 NKWG
höchstens 14 Bewerber/innen je Wahlbereich enthalten.
2. Direktwahl
der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters
2.1. Bezüglich
der Wahlbereiche und Wahlbezirke gelten für die Direktwahl die vorstehenden
Regelungen.
2.2. Jeder
Wahlvorschlag für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des
Samtgemeindebürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber
enthalten, der nach § 61 Abs. 3 NGO wählbar ist.
II. Allgemeine Regelungen
1. Wahlvorschläge
für die drei Wahlbereiche der Wahl des Samtgemeinderates und für die Wahl der
Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters können von Parteien
im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten
(Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber/innen) eingereicht
werden.
Entsprechende
Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind bis zum
Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Samtgemeindewahlleiter
gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben.
Sie
müssen von den für das Wahlgebiet der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle
zuständigen Parteiorganen, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppen oder von
den Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern unterzeichnet sein.
Wahlvorschläge
sind spätestens am 48. Tag vor der Wahl (16.02.2010) bei der Samtgemeindewahlleitung
einzureichen.
Im
Einzelnen wird auf die besonderen Vorschriften über Einreichung, Inhalt und
Form der Wahlvorschläge in den §§ 21 ff NKWG, 45 a ff NKWG und 32 ff NKWO ausdrücklich
hingewiesen.
Vordrucke
für das Einreichungsverfahren stellt das Wahlamt zur Verfügung.
2. Grundsätzlich
muss jeder Wahlvorschlag nach § 21 Abs. 9 NKWG bei der Wahl des
Samtgemeinderates von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs bzw. nach
§ 45 d NKWG bei der Direktwahl der Samtgemeinbürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters
von 160 Wahlberechtigten des Wahlgebiets unter Beachtung des § 32 Abs. 3 NKWO
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Ausgenommen
von diesen grundsätzlich erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind nach
den wahlrechtlichen Bestimmungen, die folgenden Parteien und Wählergruppen von
dieser Verpflichtung befreit, weil sie entweder im Niedersächsischen Landtag
oder in einem der beiden Samtgemeinderäte Bodenwerder und Polle bisher
vertreten sind:
SPD CDU
FDP BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
DIE
LINKE/PDS UWG
3. Außer
den vorgenannten Parteien können Parteien als Partei nur dann Wahlvorschläge
einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis spätestens am 90. Tag vor
der Wahl beim Landeswahlleiter anzeigen. Für Wählergruppen gilt diese
Bestimmung nicht.
Alle
Wahlberechtigten erhalten spätestens am 23. Tag vor der Wahl eine
Benachrichtigung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis mit Angabe ihres
Wahlbereichs, ihres Wahlbezirks und des Wahlraumes.
III.
Wahlleitung und Wahlausschuss
1. Für die Kommunalwahlen im April hat der die
Kommunalaufsicht des
Landkreises
Holzminden für die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle
als
Wahlleitung
berufen:
Samtgemeindewahlleiter
SG-Bürgermeister Willi Bost
Dienstanschrift: bis
31.12.2009: Rathaus, Heinser Straße 11, ,37647 Polle
Tel:
05535/9400-0
Fax:
05535/9400-21
ab
01.01.2010: Rathaus,
Münchhausenplatz 1, 37610 Bodenwerder
Tel:
05533/405-0
Fax:05533/405-40
Stv. Samtgemeindewahlleiter: SG-Bürgermeister
Ernst-August Wolf
Dienstanschrift: Rathaus,
Münchhausenplatz 1, 37619 Bodenwerder
Tel:
05533/405-0
Fax:
05533/405-40
2. Aufgrund
des § 10 NKWG ist ein Samtgemeindewahlausschuss zu bilden. Der
Samtgemeindewahlausschuss besteht aus dem Samtgemeindewahlleiter als
Vorsitzenden und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern.
Die
Parteien und Wählergruppen im Wahlgebiet der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle
werden hiermit aufgefordert, Vorschläge für die Beisitzerinnen und Beisitzer
des Samtgemeindewahlauschusses aus den
Wahlberechtigten bei der Samtgemeindewahlleitung einzureichen.
Bodenwerder,
den 25.11.2009
-Bost-
Samtgemeindewahlleiter
der
Samtgemeinde Bodenwerder-Polle