Wahlbekanntmachung und Aufforderung

zum Einreichen von Wahlvorschlägen

 

Am 11. April 2010 findet in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle die Wahl des Samtgemeinderates und die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin/ des Samtgemeindebürgermeisters statt. Ist für die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters eine Stichwahl erforderlich, so findet diese Wahl am 25. April 2010 statt.

 

Nach § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

 

I.    Verbundene Wahlen

 

1.       Wahl des Samtgemeinderates

 

1.1     Es sind 32 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen

 

1.2     Das Wahlgebiet der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ist gemäß § 24 des Gebietsänderungsvertrages wie folgt in drei Wahlbereiche aufgeteilt: (Bevölkerungsfortschreibung Stand: 31.12.2008)

 

          Wahlbereich I:               - Stadt Bodenwerder                          5.762 Einwohner/innen

 

          Wahlbereich II:              - Flecken Polle                                   5.004 Einwohner/innen

                                                - Flecken Ottenstein

                                               - Gemeinde Brevörde

                                                - Gemeinde Heinsen

                                                - Gemeinde Pegestorf

                                               - Gemeinde Vahlbruch

 

          Wahlbereich III:             - Gemeinde Halle                              5.359 Einwohner/innen

                                                - Gemeinde Hehlen

                                               - Gemeinde Heyen

                                                - Gemeinde Kirchbrak

 

1.3     Das Wahlgebiet der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ist in 31 Wahlbezirke aufgeteilt. Zusätzlich wird für jeden der drei Wahlbereiche ein Briefwahlbezirk eingerichtet.

 

1.4     Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf nach § 21 Abs. 4 NKWG höchstens 14 Bewerber/innen je Wahlbereich enthalten.

 

2.       Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters

 

2.1.    Bezüglich der Wahlbereiche und Wahlbezirke gelten für die Direktwahl die vorstehenden Regelungen.

 

2.2.    Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten, der nach § 61 Abs. 3 NGO wählbar ist.

 

II. Allgemeine Regelungen

 

1.       Wahlvorschläge für die drei Wahlbereiche der Wahl des Samtgemeinderates und für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber/innen) eingereicht werden.

 

          Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Samtgemeindewahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben.

 

          Sie müssen von den für das Wahlgebiet der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle zuständigen Parteiorganen, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppen oder von den Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern unterzeichnet sein.

 

          Wahlvorschläge sind spätestens am 48. Tag vor der Wahl (16.02.2010) bei der Samtgemeindewahlleitung einzureichen.

 

          Im Einzelnen wird auf die besonderen Vorschriften über Einreichung, Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 21 ff NKWG, 45 a ff NKWG und 32 ff NKWO ausdrücklich hingewiesen.

 

          Vordrucke für das Einreichungsverfahren stellt das Wahlamt zur Verfügung.

 

2.       Grundsätzlich muss jeder Wahlvorschlag nach § 21 Abs. 9 NKWG bei der Wahl des Samtgemeinderates von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs bzw. nach § 45 d NKWG bei der Direktwahl der Samtgemeinbürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters von 160 Wahlberechtigten des Wahlgebiets unter Beachtung des § 32 Abs. 3 NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

 

          Ausgenommen von diesen grundsätzlich erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind nach den wahlrechtlichen Bestimmungen, die folgenden Parteien und Wählergruppen von dieser Verpflichtung befreit, weil sie entweder im Niedersächsischen Landtag oder in einem der beiden Samtgemeinderäte Bodenwerder und Polle bisher vertreten sind:

 

                        SPD                                                   CDU                                                  

                        FDP                                                    BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN

                        DIE LINKE/PDS                                UWG                                                 

 

3.       Außer den vorgenannten Parteien können Parteien als Partei nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis spätestens am 90. Tag vor der Wahl beim Landeswahlleiter anzeigen. Für Wählergruppen gilt diese Bestimmung nicht.

 

          Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens am 23. Tag vor der Wahl eine Benachrichtigung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis mit Angabe ihres Wahlbereichs, ihres Wahlbezirks und des Wahlraumes.

 

III. Wahlleitung und Wahlausschuss

 

1. Für die Kommunalwahlen im April hat der die Kommunalaufsicht des

    Landkreises Holzminden  für die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle als

    Wahlleitung berufen:

 

          Samtgemeindewahlleiter                                 SG-Bürgermeister Willi Bost

          Dienstanschrift:             bis 31.12.2009:           Rathaus, Heinser Straße 11, ,37647 Polle

                                                                                  Tel: 05535/9400-0

                                                                                  Fax: 05535/9400-21

                                               ab 01.01.2010:           Rathaus, Münchhausenplatz 1, 37610 Bodenwerder

                                                                                  Tel: 05533/405-0

                                                                                  Fax:05533/405-40

 

          Stv. Samtgemeindewahlleiter:                         SG-Bürgermeister Ernst-August Wolf

          Dienstanschrift:                                                Rathaus, Münchhausenplatz 1, 37619 Bodenwerder

                                                                                  Tel: 05533/405-0

                                                                                  Fax: 05533/405-40

 

2.       Aufgrund des § 10 NKWG ist ein Samtgemeindewahlausschuss zu bilden. Der Samtgemeindewahlausschuss besteht aus dem Samtgemeindewahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern.

 

          Die Parteien und Wählergruppen im Wahlgebiet der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle werden hiermit aufgefordert, Vorschläge für die Beisitzerinnen und Beisitzer des Samtgemeindewahlauschusses aus den Wahlberechtigten bei der Samtgemeindewahlleitung einzureichen.

 

          Bodenwerder, den 25.11.2009

 

-Bost-

 

Samtgemeindewahlleiter

der

Samtgemeinde Bodenwerder-Polle